Auf Grund von Anfragen, die wir in letzter Zeit bzgl. der Pecunia-Concept AG erhalten haben, wollen wir an dieser Stelle bekannt geben, dass es sich bei dem benannten Unternehmen nicht um die PECUNIA CASH aus unserer Unternehmensgruppe handelt.
Der Grund der Anfragen ist folgende Veröffentlichung der BaFin:
Die PECUNIA CASH aus unserer Unternehmensgruppe hat ein gänzlich anderes Abwicklungskonzept und ist nicht KWG-pflichtig